Bedingungen

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN

In diesen Mietbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Vermieter: Huurjefeesttent, Dahliastraat 19, 7041 DG ‘s-Heerenberg
Mieter: die natürliche oder juristische Person, mit der der Vermieter einen (Miet-)Vertrag abschließt oder der der Vermieter ein Angebot unterbreitet.
Mietgegenstände: Alle im Angebot genannten oder mündlich vereinbarten Gegenstände, wie Partyzelte, Stehtische, Barhocker usw.
Dienstleistungen: Alle im Angebot erwähnten oder mündlich vereinbarten Dienstleistungen wie Transport, Aufbau usw.
Mietvertrag: Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über die Vermietung von Gütern und Ausrüstungen für Feste, Feiern, Veranstaltungen und Kongresse, für die diese Mietbedingungen gelten.

ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT MIETBEDINGUNGEN

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter.
2.2 Der Anwendbarkeit von allgemeinen Bedingungen, die der Mieter verwendet, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.3 Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Mietbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2.4 Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen oder von Bestimmungen in Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

ARTIKEL 3: AUSSCHREIBUNGEN UND ANGEBOTE

3.1 Angebote und mündliche oder schriftliche Offerten sind freibleibend und können vom Vermieter ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt.
3.2 Die angebotenen Gegenstände sind nicht als Option zu verstehen.
3.3 Obwohl alle Angaben des Vermieters zu Mengen, Größen und/oder anderen Angaben zu den Gütern mit Sorgfalt gemacht werden, sind diese Angaben für den Vermieter nicht bindend.

ARTIKEL 4: ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS

4.1 Mindestens 3 Stunden vor der gewünschten Lieferung durch den Vermieter muss der Mieter dem Vermieter den Auftrag erteilt haben. Der Mietvertrag kommt zustande, nachdem der Vermieter dem Mieter den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt und angenommen hat.
4.2 Änderungen von erteilten Aufträgen können bis zu 3 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin und der Lieferfrist nachgereicht werden.
4.3 Der Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, wie im Vertrag angegeben.

ARTIKEL 5: BEDINGUNGEN UND HINTERLEGUNG BEI ABSCHLUSS DES VERTRAGS

5.1 Der Mieter, der eine natürliche Person ist, muss sich bei der Entgegennahme des Mietgegenstandes durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen können.
5.2 Der Mieter, der eine juristische Person ist, muss durch eine Erklärung und/oder Vollmacht nachweisen, dass er befugt ist, den Mietvertrag im Namen der juristischen Person abzuschließen und die juristische Person an den Vertrag zu binden. Dies kann durch einen Auszug aus der Handelskammer in Verbindung mit einem gültigen Identitätsnachweis erfolgen.
5.3 Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution zu verlangen. Diese Kaution beträgt 250 € pro Zelt und ist in bar zu hinterlegen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kaution bei Abschluss des Mietvertrages, in jedem Fall aber vor Erhalt des Mietgegenstandes, an den Vermieter zu zahlen, wenn der Vermieter dies verlangt hat.
5.4 Nach Beendigung des Mietvertrages und nachdem das Mietgut wieder unbeschädigt in den Besitz des Vermieters gelangt ist, wird die vom Vermieter erhaltene Kaution unter Beachtung von Absatz 5 dieses Artikels an den Mieter zurückerstattet.
5.5 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt erst nach Abzug eventuell unbezahlter Rechnungen und/oder Schäden.

ARTIKEL 6: AUSSETZUNG, AUFLÖSUNG UND VORZEITIGE KÜNDIGUNG

6.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder mit Rückgabe des Mietgegenstandes in dem Zustand, in dem der Mieter den Gegenstand erhalten hat. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises.
6.2 Der Vermieter ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung, ohne Mahnung oder Inverzugsetzung, die Erfüllung seiner Verpflichtungen außergerichtlich auszusetzen oder den Vertrag (vorzeitig) aufzulösen, wenn:

  • der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt; der Vermieter nach Vertragsabschluss von Umständen Kenntnis erlangt hat, die befürchten lassen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird;
    • wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen und/oder dem Vermieter die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann;
    • wenn dem Mieter ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn er Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird, wenn das Unternehmen des Mieters liquidiert wird, wenn der Mieter seinen Betrieb einstellt, wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens des Mieters beschlagnahmt wird oder wenn der Mieter aus anderen Gründen nicht in der Lage oder willens ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
    6.3 Wenn ein im vorigen Absatz genannter Umstand eintritt, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag (vorzeitig) aufzulösen. Die Auflösung des Vertrages berührt nicht das Recht des Vermieters auf Entschädigung für gesetzliche und vertragliche Ansprüche, einschließlich aller Kosten, erlittenen Schäden und Zinsen.

ARTIKEL 7: DURCHFÜHRUNG

7.1 Sollte der Mietgegenstand, aus welchen Gründen auch immer, vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Verfügung stehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine geringfügig abweichende oder ähnliche Ware zur Verfügung zu stellen.

ARTIKEL 8: PREISE

8.1 Die vom Vermieter im Angebot genannten Preise sind freibleibend und beinhalten Mehrwertsteuer, Transport-, Versicherungs- und Reinigungskosten, sofern nicht anders angegeben.
8.2 Der Vermieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn sich Faktoren, auf denen die Preise beruhen, ändern. Zu diesen Faktoren gehören u.a. Steuern, Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben und Gebühren, Wechselkurse und Prämien.
8.3 Der Mieter, der eine natürliche Person ist, hat das Recht, den Mietvertrag aufzulösen, wenn der Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags erhöht wird.

ARTIKEL 9: RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

9.1 Die Zahlung des vereinbarten Mietbetrages erfolgt im Voraus durch oder im Namen des Mieters. Die Zahlung erfolgt in bar oder elektronisch (per Zahlungsaufforderung) oder per Vorauszahlung per Banküberweisung oder Ideal Payment.
9.2 Die Rechnungen werden vorab digital per E-Mail versandt.
9.3 Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt und der Mieter dadurch rechtlich in Verzug gerät, hat der Vermieter Anspruch auf 100% des Rechnungsbetrags.

9.4 Die Zahlung dient zunächst zur Verringerung der Inkassokosten, dann der fälligen Zinsen und schließlich der Hauptsumme.

ARTIKEL 10: KÜNDIGUNG

10.1 Wenn der Mieter den Mietvertrag storniert, berechnet der Vermieter folgende Stornogebühren:
– 25% des Gesamtmietpreises im Falle einer Stornierung;
– 50% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung 15 bis 20 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn;
– 75% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn;
– 100% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung 7 Tage vor oder am Tag des vereinbarten Mietzeitraums.

• Wenn der Mieter innerhalb von 7 Tagen eine Vereinbarung getroffen hat, gelten die oben genannten Prozentsätze nicht und es müssen 75 % gezahlt werden.

ARTIKEL 11: LIEFERUNG UND RISIKO

11.1 Die Lieferung der Mietgegenstände erfolgt am vereinbarten Lieferort und am vereinbarten Tag.
11.2 Die vereinbarte Lieferfrist ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Lieferfrist sollte der Mieter den Vermieter schriftlich in Verzug setzen. Dem Vermieter sollte eine angemessene Frist zur weiteren Erfüllung des Mietvertrags eingeräumt werden. Der Vermieter ist bei Nichtlieferung und/oder verspäteter Lieferung des Mietgutes zu keiner Form von Schadenersatz verpflichtet.
11.3 Der Mietgegenstand gilt als geliefert und die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf den Mieter über:

  • bei Lieferung ab Betrieb des Vermieters: zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inbesitznahme;
    – bei Lieferung an einem anderen Ort: zum Zeitpunkt des Entladens des Mietgegenstandes am vereinbarten Ort.
    11.4 Für die Lieferung und/oder Rückgabe des Mietgegenstandes werden KEINE Transportkosten berechnet.
    11.5 Die Lieferung des Mietgegenstandes kann rund um die Uhr geplant werden. Der Mieter muss im Voraus eine klare Uhrzeit vereinbart haben. Sollte dieser Zeitpunkt abweichen, bitten wir um vorherige Benachrichtigung per WhatsApp oder Telefon. Alle Mietgegenstände werden im Erdgeschoss des vom Mieter angegebenen Zielortes angeliefert.
    11.6 Der Mieter hat für eine leicht zugängliche Be- und Entladestelle für die Ware zu sorgen. Sollte sich – nach Ermessen des Vermieters – herausstellen, dass der angegebene Bestimmungsort für die Anlieferung der Güter ungeeignet ist oder dass die vom Mieter gewünschte Anordnung der Güter nicht erreicht werden kann, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag aufzulösen.
    11.7 Der Mieter muß bei der Übergabe anwesend sein oder dafür sorgen, daß eine befugte Person am vereinbarten Übergabetag anwesend ist, um den Mietgegenstand in Besitz zu nehmen, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und die damit verbundenen Kosten vom Mieter zu verlangen.
    11.8 Der Mieter hat den Mietgegenstand bei der Übergabe auf etwaige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen des Mieters müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Erfolgt keine unverzügliche Reaktion des Mieters gegenüber dem Vermieter, gilt der Mietgegenstand als in gutem Zustand abgeliefert.

11.9 Im Prinzip liefert Huurjefeesttent die Sachen bis an die Tür des Kunden, wenn es gewünscht wird, die Sachen drinnen zu platzieren, können wir die Sachen nach unserer Entscheidung trotzdem drinnen platzieren. Sollten durch den Transport der Sachen oder durch das Einräumen Schäden entstehen, ist der Mieter oder derjenige, der die Sachen einräumen lässt, dafür verantwortlich. Die Person, die die Gegenstände einlagern lässt, oder der Mieter kann Huurjefeesttent in keiner Weise für dadurch verursachte Schäden haftbar machen.

ARTIKEL 12: RÜCKGABE VON MIETGEGENSTÄNDEN

12.4 Bei Rückgabe wird die Ware vom Vermieter auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel/Schäden überprüft. Die Feststellungen des Vermieters sind diesbezüglich verbindlich.
12.5 Das Mietgut muss sich bei Rückgabe in dem Zustand befinden, in dem es dem Vermieter übergeben wurde, d.h. sauber und frei von Essens- und/oder Getränkerückständen. Tischwäsche oder Röcke sollten gewaschen, aber trocken und frei von Essens- und anderen Rückständen zurückgegeben werden.
12.6 Sollten dem Vermieter zusätzliche Reinigungskosten entstehen, so gehen diese vollständig zu Lasten des Mieters.
12.7 Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgutes gehen die Kosten für Reparatur und/oder Ersatz zu Lasten des Mieters.
12.8 Die Rollcontainer/Kisten/Emballagen und andere Arten von Materialien, in denen das Mietgut transportiert wird und die dem Mieter überlassen werden, sind nicht für den eigenen Gebrauch des Mieters bestimmt. Diese Materialien müssen in gutem Zustand zurückgegeben werden. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des betreffenden Materials gehen die Kosten für die Reparatur und/oder den Ersatz zu Lasten des Mieters.

ARTIKEL 13: VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

13.1 Der Mieter hat den Mietgegenstand während der gesamten Mietzeit wie ein guter Mieter in seinem Besitz zu halten und ihn nur entsprechend dem Zweck des Mietgegenstandes zu verwenden.
13.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Modifikationen am Mietgegenstand vorzunehmen.
13.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit sofortigen Zugang zum Mietgegenstand zu gewähren oder ihm die Möglichkeit dazu zu geben.
13.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weiterzuvermieten und/oder in Gebrauch zu geben.

13.5 Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne vorherige Absprache eigene Elektronik in den Partyzelten zu verwenden. Dazu gehören eigene Heizungen, Partyboxen, Klimaanlagen, Nebelmaschinen usw.

13.5 Dem Mieter ist es nicht erlaubt, in unseren Partyzelten zu rauchen. In der Vermieter hat festgestellt, dass das Rauchen im Zelt stattgefunden hat, ist der Mieter berechtigt, € 50 Euro von der Kaution für die Luftreinigung zu halten.

ARTIKEL 14: EIGENTUMSVORBEHALT

14.1 Alle vom Vermieter im Rahmen des Vertrages gelieferten Güter bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters. Die vom Vermieter gelieferten Güter dürfen niemals weiterverkauft oder als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Mieter ist nicht befugt, die Mietgüter zu Gunsten Dritter zu veräußern, zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
14.2 Der Mieter hat jederzeit alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Vermieters zu sichern und zu gewährleisten.
14.3 Wenn Dritte das Mietgut pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich zu unterrichten.

ARTIKEL 15: HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

15.1 Die Haftung des Vermieters ist ausdrücklich auf direkte Schäden beschränkt, die durch einen nachweisbaren Mangel der Mietsache oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurden. Die Haftung des Vermieters ist in jedem Fall auf den Mietbetrag (inkl. MwSt.) begrenzt, unabhängig von der Höhe der von seinem Versicherer geleisteten Zahlung. Die Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Bruch oder Unbrauchbarmachung des Mietgegenstandes und hat in den vorgenannten Fällen den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu ersetzen.
15.3 Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung für alle Risiken abzuschließen, die der Mieter ab dem Zeitpunkt eingeht, an dem er die Kontrolle über den Mietgegenstand verliert.
15.4 Der Mieter, der eine juristische Person ist, stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, unabhängig von deren Ursache.

ARTIKEL 16: HÖHERE GEWALTSAMKEIT

16.1 Wenn der Vermieter aufgrund höherer Gewalt eine Verpflichtung gegenüber dem Mieter nicht erfüllen kann, wird die Erfüllung dieser Verpflichtung für die Dauer der höheren Gewalt, höchstens jedoch für zwei Monate, ausgesetzt. Nach Ablauf dieser zwei Monate haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass sie der anderen Partei gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet sind.
16.2 Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, auf den der Vermieter keinen Einfluß hat und der so beschaffen ist, daß dem Vermieter die Einhaltung des Vertrages billigerweise nicht zugemutet werden kann. Darunter fallen: Streiks, Verhinderung und Unterbrechung von Transporten, Probleme bei Lieferanten oder anderen Dritten, extreme Witterungsbedingungen, Feuer, Störungen im Betrieb des Vermieters.

ARTIKEL 17: BESCHWERDEN

17.1 Wenn der Mieter eine Beschwerde über den Vermieter und/oder das Mietgut hat, sollte die Beschwerde per E-Mail an info@huurjefeesttent.nl gesendet werden. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt innerhalb von 1 Arbeitstag und der Vermieter wird versuchen, die Beschwerde so schnell wie möglich zu erledigen.

ARTIKEL 18: ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

18.1 Jeder Vertrag zwischen Vermieter und Mieter unterliegt dem niederländischen Recht.
18.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden ausschließlich durch das Amtsgericht Den Bosch entschieden. Der Vermieter hat jedoch das Recht, den Mieter vor das zuständige Gericht am Wohnsitz des Mieters zu laden.

ARTIKEL 19: BENUTZUNG DES ZELTES BEI SCHLECHTEM WETTER

19.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei ungünstigen Witterungsverhältnissen wie starkem Wind, starkem Regen oder anderen extremen Naturereignissen 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzungszeit zu informieren.

19.2 Auf der Grundlage der vom Mieter gemachten Angaben beurteilt der Vermieter, ob die Nutzung des Zeltes sicher ist. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Nutzung des Zeltes unter diesen Bedingungen nicht sicher ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag ohne weitere Verpflichtung aufzulösen.

19.3 Wenn der Vermieter selbst der Meinung ist, dass die Nutzung des Zeltes, unabhängig von der Mitteilung des Mieters, aufgrund der Wetterbedingungen nicht gerechtfertigt ist, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag jederzeit aufzulösen.

ARTIKEL 20: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE NUTZUNG VON ZELTEN

20.1 In den Zelten ist das Rauchen strengstens verboten.

20.2 Die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Elektronik darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Es ist nicht gestattet, sich auf die elektronischen Geräte zu setzen oder sie zu verändern.

20.3 Die Gebläse zum Aufblasen der Zelte müssen während der gesamten Mietzeit eingeschaltet bleiben. Das Abschalten der Gebläse kann zu Schäden am Zelt führen, für die der Mieter haftbar gemacht wird.

20.4 Der Vermieter haftet nicht für Stromausfälle, die durch Überlastung des Stromnetzes entstehen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Stromkapazität zur Verfügung steht.

20.5 Für das Aufstellen des Zeltes muss ausreichend Platz vorhanden sein. Um das Zelt herum muss mindestens 1 m² freier Platz vorhanden sein.

20.6 Der Boden, auf dem das Zelt aufgestellt wird, muss flach und eben sein. Es ist nicht erlaubt, das Zelt auf scharfe Gegenstände oder unebene Flächen zu stellen, um Schäden zu vermeiden.

20.7 Die maximal zulässige Personenzahl des Zeltes darf nicht überschritten werden. Für die Einhaltung dieser Grenze ist der Mieter verantwortlich.

20.8 Eventuell erforderliche Genehmigungen für die Nutzung des Festzeltes liegen in der Verantwortung des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Bußgelder oder andere Strafen aufgrund des Fehlens der erforderlichen Genehmigungen.

20.9 Die Verwendung von offenem Feuer, wie z.B. Kerzen, Feuerkörbe oder andere Formen von Feuer, ist in und um die Zelte strengstens verboten.

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